Unverständnis über Gerichtsurteil zum Mobilfunkmast in Plieningen

Veröffentlicht am 08.03.2009 in Pressemitteilungen

Unverständnis und Empörung herrscht bei den betroffenen Plieningern über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgarts dem Mobilfunkbetreiber O2 den Bau eines 20 Meter hohen Handymastes in den Schießhausäckern zu genehmigen.
Die Argumente der Stadt Stuttgart, die den Bau verhindern wollte, haben das Gericht nicht überzeugt.
Weder Argumente zum Schutz der Landschaft- festgeschrieben im Flächennutzungsplan- und des Landschaftsbildes lies das Gericht gelten.
Absurd die Aussage des Gerichts, das Recht der Bürger auf telefonischen Empfang habe Vorrang vor dem Landschaftsschutz.
Das Gericht forderte die Stadt auf den Zufahrtsweg zu dem Masten zu schottern, was jedoch dessen Benutzung für die Landwirtschaft ausschließt. Auch wird der betroffene Acker für die Landwirtschaft praktisch unbenutzbar gemacht .Ungeklärt bleibt, auf welchem Weg die Feuerwehr den Mast erreichen kann.
Der Betreiber 02 kann somit gegen den Willen der Stadt Stuttgart und der betroffenen Bürger sein umstrittenes Vorhaben umsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Plieninger Bürger dieses Vorhaben nicht widerstandslos akzeptieren!
Festzustellen bleibt, dass jetzt schon in Plieningen problemlos telefoniert werden kann und bereits vier Mobilfunkmasten im Stadtteil installiert sind.
Hinzu kommen die möglichen gesundheitlichen Gefahren durch Mobilfunkstrahlungen. Zu den Gesundheitsbelastungen durch UMTS-Strahlungen gibt es keine belastbaren deutschen Untersuchungen. Einwohner Plieningens, die in den Hauptstrahlrichtungen der Masten wohnen sind Strahlenbelastungen ausgesetzt, die die Vorsorgewerte anderer Länder bei weitem überschreiten. Der in Deutschland gültige Grenzwert ist vergleichsweise zu anderen Ländern hoch und bezieht sich nicht auf die biologisch-medizinische Wirkungen der Strahlungen ,sondern nur auf die Erwärmung .Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Dauerstrahlungen Leukämie und Krebs auslösen kann und die Strahlungen besonders schädlich für Kinder, Kranke und alte Menschen sind.
In ca. 400 m zum Handymast liegt ein Kindergarten, etwas weiter entfernt Wohnungen und Sozialeinrichtungen der Wilhelmspflege. In Kürze wird eine Kindertagesstätte im angrenzenden Wohngebiet gebaut. Die freiwillige Selbstbeschränkung des Mobilfunk-anbieters nicht in unmittelbarer Nähe von solchen Einrichtungen Sendemasten zu errichten ist für Plieningen außer Kraft gesetzt.
Der Bezirksbeirat Plieningen und Birkach hatte in seiner Sitzung vom 17.2.08 auf Antrag der SPD die Stadt Stuttgart aufgefordert, sich für ein Programm zur Reduzierung der Strahlenbelastung durch Mobilfunkmasten im Interesse der Wohnbevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Die beschlossenen Forderungen im Einzelnen:
-Erstellen einer Strahlenkarte von Stuttgart zur Feststellung der tatsächlichen Belastungen
-Absenken der Strahlenbelastungen in Stuttgart durch eine integrierte Netzplanung
-Einhalten von Sicherheitsabständen zu Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern
-Die aktuellen Grenzwerte sind anhand der einschlägigen medizinischen Untersuchungen zur Strahlenbelastung zu reduzieren
-Aufklärung von Eltern, Kindern und Jugendlichen über den verantwortungsvollen Umgang mit Handys, DECT-Telefonen und WLAN durch die Schul -und Gesundheitsbehörden.

Inwieweit der Beschluss von der Stadt umgesetzt wurde, ist dem Bezirksbeirat nicht bekannt. Hier sind alle Parteien im Rathaus aufgerufen die Stadtverwaltung zu schnellem Handeln aufzufordern. Die Stadt Stuttgart sollte Revision gegen dieses Urteil einlegen, um in der Zwischenzeit Sicherheitsstandards für die Errichtung von Mobilfunkmasten festzulegen, die Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Stand und Betreibern sind.
Respekt und Anerkennung dem Plieninger Grundstückseigentümer, der seinen Vertrag mit O2 zwischenzeitlich gekündigt hat. Ihn gilt es tatkräftig zu unterstützen!

 

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