Unterstützung zur Eröffnung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Plieningen

Veröffentlicht am 23.03.2012 in Kommunalpolitik

Unterstützung zur Eröffnung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Plieningen

Die Kinderbetreuung ist ein wichtiges Anliegen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bedarf eines deutlichen Ausbaus in Stuttgart. In unseren beiden Stadtteilen Birkach und Plieningen ist ebenso ein großer Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen gegeben. So fehlten in Birkach und Pli-eningen 2010 123 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige (bei einer 50%- Versorgung) und 57 Plätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren um den ab 2013 bestehenden Rechtsanspruches auf einen Kindergar-tenplatz zu gewährleisten.
Für uns Sozialdemokratien ist ein Ausbau der Betreuungsinfrastruktur für Kinder ein wichtiges Anliegen und wird vollumfänglich unterstützt, sodass dieser für uns eine herausragende Priorität genießen sollte.
Nun wurden wir auf ein Projekt der Minimax Kids GmbH aus Ostfildern aufmerksam, die eine solche Einrichtung in Plieningen (Dreifelderstrasse) eröffnen möchte. Diese wurde zwischenzeitlich auch in die Bedarfsplanung aufgenommen, sodass eine Implementierung in die vorhandenen Einrichtungen mit unterschiedlichen Trägern gewährleistet wird.
Wie im Blick vom Fernsehturm am 06.03.2012 zu lesen ist, stehen der Eröffnung nun baurechtliche Anforderungen im Wege. Diese resultieren vor allem daraus, dass sich die geplante Einrichtung in ge-ringem Masse im Gewerbegebiet befindet. In unserer vergangenen Vorstandssitzung am 19.03.2012 konnten wir uns persönlich von dem Projekt überzeugen und wurden von Frau Maxa, der Geschäftsfüh-rerin der Minimax Kids GmbH über das Vorhaben unterrichtet. Zur Behebung der oben genannten Un-terversorgung an Kinderbetreuungsplätzen sollten diese Genehmigungshürden nun kurzfristig abgebaut werden, da sich die Einrichtung in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten befindet. Darüber hinaus möch-ten wir anregen, dass hier möglicherweise ein differenzierter Gewerbebegriff verwendet werden muss, da es nicht ersichtlich ist warum eine Kinderbetreuungseinrichtung beispielsweise gegenüber Gastge-werbeeinrichtungen, die sich ebenfalls in dem Gewerbegebiet befinden, benachteiligt werden sollten.
Wir möchten Euch daher bitten im Gemeinderat und den zuständigen Ausschüssen der Stadt Stuttgart für entsprechende Regelungen (Einzelfall-Befreiungen) einzutreten, die den baurechtlichen Anforderun-gen kurzfristig Abhilfe schaffen und dies durch entsprechende Anträge zu unterstreichen.

 

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